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Für ein konfliktfreies Miteinander von Mensch und Hund in Klosterneuburg   Wo   herrscht   Leinenpflicht,   was   dürfen   Hunde   bzw.   deren   Besitzer, was   darf   die   Stadtgemeinde?   Hier   sollen   ein   paar   wichtige   Fragen zum    Thema    Hunde    geklärt    und    Informationen    zur    Verfügung gestellt werden. Die   Stadtgemeinde   Klosterneuburg   hat   es   sich   als   Ziel   erklärt,   ein konfliktfreies    Miteinander    von    Hunden    und    deren    Besitzern    mit verschiedenen     Interessensgruppen     wie     Fußgängern,     Radfahrern oder Freizeitsportlern zu fördern. Appell Hunde    sind    zurecht    beliebte    Haustiere    und    Weggefährten    und sollen    ihren    Platz    in    Klosterneuburg    haben.    Die    Stadtgemeinde appelliert    für    einen    vernünftigen    und    vor    allem    rücksichtsvollen Umgang    miteinander    und    bittet    Hundebesitzer,    die    Leinen-    oder Maulkorbpflicht   einzuhalten   und   lieber   einmal   mehr   präventiv   seinen Liebling   anzuleinen.   Speziell   dort,   wo   viele   verschiedene   Interessen aufeinandertreffen,   wo   sich   Familien,   Sportler   und   Spaziergänger aufhalten, ist erhöhte Rücksichtnahme gefragt. Hundezonen Am   Weidlingbach   dürfen   Vierbeiner   ab   sofort   ganz   legal   ohne   Leine laufen.     Bürgermeister     Mag.     Stefan     Schmuckenschlager     und Stadträtin   Martina   Enzmann   eröffneten   die   erste   Freilaufzone   der Stadt. Die   erste   Freilaufzone   in   der   Geschichte   der   Babenbergerstadt   ist Realität.   Inmitten   der   Stadt   und   doch   so,   dass   sich   die   Wege   mit Spaziergängern       oder       Radfahrern       nicht       kreuzen,       können Hundebesitzer     ihren     Lieblingen     beim     Prägarten     bedenkenlos Beinfreiheit   geben.   Klosterneuburg   bereitet   damit   sozusagen   ein kleines Geschenk zum Welttierschutztag. Bürgermeister   Mag.   Stefan   Schmuckenschlager   freut   sich   über   die Novität:     „Dank     intensiven     Bemühungen     konnte     diese     erste Freilaufzone   realisiert   werden.   Die   Stadt   ist   damit   nicht   nur   einem Wunsch   der   Bevölkerung   nachgekommen,   sondern   hat   damit   auch einen      wichtigen      Schritt      in      Richtung      eines      konfliktfreien Miteinanders von Mensch und Hund getan.“ Weitere sollen folgen. Initiatorin   Stadträtin   Martina   Enzmann   ließ   die   Freilaufzone   durch ihren    eigenen    Liebling    „Josy“    testen:    „Mitten    in    Klosterneuburg haben   wir   zwischen   Prägarten   und   Agnesbrücke   tatsächlich   einen idealen   Bereich   gefunden.   Es   war   ein   langer   Weg,   aber   gemeinsam mit   der   Stadtgemeinde,   allen   voran   der   Straßenmeisterei,   ist   es schließlich       gelungen,       alle       Voraussetzungen       zu       schaffen.“ Wasserrechtliche   Bewilligungen   und   einiges   an   Umbauten   wie   das Ebnen   der   Böschungen   waren   notwendig,   damit   die   Hunde   hier   nun frei    laufen    können.    „Ich    hoffe,    dass    das    neue    Angebot    gut angenommen     wird     und     wünsche     den     Vierbeinern     hier     am Weidlingbach jede Menge Spaß“, so Enzmann. Leinenpflicht Zum   Thema   Leinenpflicht   gilt   gemäß   dem   NÖ   Hundehaltegesetz, einem Landesgesetz, dass: Hunde   „an   öffentlichen   Orten   im   Ortsbereich,   das   ist   ein   baulich oder   funktional   zusammenhängender   Teil   eines   Siedlungsgebietes, sowie           in           öffentlichen           Verkehrsmitteln,           Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen,       Parkanlagen,       Einkaufszentren, Freizeit-   und   Vergnügungsparks,   Stiegenhäusern   und   Zugängen   zu Mehrfamilienhäusern   und   in   gemeinschaftlich   genutzten   Teilen   von Wohnhausanlagen“   an   der   Leine   oder   mit   Maulkorb   geführt   werden müssen.   „Hunde   mit   erhöhtem   Gefährdungspotential   und   auffällige Hunde“   sind   an   den   genannten   Orten   immer   mit   Maulkorb   und   Leine zu führen. In    Klosterneuburg    gilt    auf    Grundlage    dieses    Gesetzes    auch beispielsweise    auf    dem    Treppelweg    Leinen-    oder    Maulkorb- pflicht.   Hinterlassenschaften Seit   2015   überwachen   eigene   Aufsichtsorgane   das   Wegräumen   der Hundstrümmerl.    Sie    sind    zwischen    6    Uhr    und    20    Uhr    an    stark frequentierten   Plätzen   unterwegs.   Verstöße   gegen   die   gesetzliche Pflicht,       die       Exkremente       zu       beseitigen,       werden       mit Organstrafverfügungen   geahndet.   Die   Höhe   der   Strafe   beträgt   35,-. Bitte   beachten   Sie:   Während   die   Beseitigung   der   Exkremente   durch Aufsichtsorgane   von   der   Gemeinde   überwacht   werden   darf,   obliegt das   Strafen   von   Verstößen   gegen   die   Maulkorb-   und   Leinenpflicht der   Sicherheitsbehörde,   also   der   Bezirkshauptmannschaft   bzw.   der Exekutive.       Ein       solcher       Verstoß       muss       somit       bei       der Bezirkshauptmannschaft angezeigt werden. Datei herunterladen: PDF Information Hundehaltegesetz, Hundeabgabegesetz (492 KB) - .PDF (Quelle: www.klosterneuburg.at) WICHTIG !! Und wie sind Tiere in unserer Siedlung zu halten? In   unserer   Kleingartensiedlung   ist   das   Halten   von   Großtieren   aller Art z.B. Kühe, Pferde oder Schweine) verboten. Die   Haltung   von   Kleintieren   muss   so   erfolgen,   dass   keine    Belästigung von   anderen   Vereinsmitgliedern   und   vor   allem   der   Nachbarn   erfolgt. Auf die Einhaltung der Ruhezeiten auch durch Tiere ist zu achten. Das Halten von Katzen in Kleingartensiedlungen ist verboten! Hunde   müssen   außerhalb   des   Gartens   an   der   Leine   geführt   werden und     dürfen     nicht     auf     die     Stege     mitgenommen     werden.     Als Hundebesitzer    haben    sie    auch    dafür    Sorge    zu    tragen,    dass    ihr Vierbeiner die Wege und Straßen nicht verunreinigt.
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