Copyright KGV Strandbadsiedlung 2013
Für ein konfliktfreies Miteinander von Mensch
und Hund in Klosterneuburg
Wo
herrscht
Leinenpflicht,
was
dürfen
Hunde
bzw.
deren
Besitzer,
was
darf
die
Stadtgemeinde?
Hier
sollen
ein
paar
wichtige
Fragen
zum
Thema
Hunde
geklärt
und
Informationen
zur
Verfügung
gestellt werden.
Die
Stadtgemeinde
Klosterneuburg
hat
es
sich
als
Ziel
erklärt,
ein
konfliktfreies
Miteinander
von
Hunden
und
deren
Besitzern
mit
verschiedenen
Interessensgruppen
wie
Fußgängern,
Radfahrern
oder Freizeitsportlern zu fördern.
Appell
Hunde
sind
zurecht
beliebte
Haustiere
und
Weggefährten
und
sollen
ihren
Platz
in
Klosterneuburg
haben.
Die
Stadtgemeinde
appelliert
für
einen
vernünftigen
und
vor
allem
rücksichtsvollen
Umgang
miteinander
und
bittet
Hundebesitzer,
die
Leinen-
oder
Maulkorbpflicht
einzuhalten
und
lieber
einmal
mehr
präventiv
seinen
Liebling
anzuleinen.
Speziell
dort,
wo
viele
verschiedene
Interessen
aufeinandertreffen,
wo
sich
Familien,
Sportler
und
Spaziergänger
aufhalten, ist erhöhte Rücksichtnahme gefragt.
Hundezonen
Am
Weidlingbach
dürfen
Vierbeiner
ab
sofort
ganz
legal
ohne
Leine
laufen.
Bürgermeister
Mag.
Stefan
Schmuckenschlager
und
Stadträtin
Martina
Enzmann
eröffneten
die
erste
Freilaufzone
der
Stadt.
Die
erste
Freilaufzone
in
der
Geschichte
der
Babenbergerstadt
ist
Realität.
Inmitten
der
Stadt
und
doch
so,
dass
sich
die
Wege
mit
Spaziergängern
oder
Radfahrern
nicht
kreuzen,
können
Hundebesitzer
ihren
Lieblingen
beim
Prägarten
bedenkenlos
Beinfreiheit
geben.
Klosterneuburg
bereitet
damit
sozusagen
ein
kleines Geschenk zum Welttierschutztag.
Bürgermeister
Mag.
Stefan
Schmuckenschlager
freut
sich
über
die
Novität:
„Dank
intensiven
Bemühungen
konnte
diese
erste
Freilaufzone
realisiert
werden.
Die
Stadt
ist
damit
nicht
nur
einem
Wunsch
der
Bevölkerung
nachgekommen,
sondern
hat
damit
auch
einen
wichtigen
Schritt
in
Richtung
eines
konfliktfreien
Miteinanders von Mensch und Hund getan.“ Weitere sollen folgen.
Initiatorin
Stadträtin
Martina
Enzmann
ließ
die
Freilaufzone
durch
ihren
eigenen
Liebling
„Josy“
testen:
„Mitten
in
Klosterneuburg
haben
wir
zwischen
Prägarten
und
Agnesbrücke
tatsächlich
einen
idealen
Bereich
gefunden.
Es
war
ein
langer
Weg,
aber
gemeinsam
mit
der
Stadtgemeinde,
allen
voran
der
Straßenmeisterei,
ist
es
schließlich
gelungen,
alle
Voraussetzungen
zu
schaffen.“
Wasserrechtliche
Bewilligungen
und
einiges
an
Umbauten
wie
das
Ebnen
der
Böschungen
waren
notwendig,
damit
die
Hunde
hier
nun
frei
laufen
können.
„Ich
hoffe,
dass
das
neue
Angebot
gut
angenommen
wird
und
wünsche
den
Vierbeinern
hier
am
Weidlingbach jede Menge Spaß“, so Enzmann.
Leinenpflicht
Zum
Thema
Leinenpflicht
gilt
gemäß
dem
NÖ
Hundehaltegesetz,
einem Landesgesetz, dass:
Hunde
„an
öffentlichen
Orten
im
Ortsbereich,
das
ist
ein
baulich
oder
funktional
zusammenhängender
Teil
eines
Siedlungsgebietes,
sowie
in
öffentlichen
Verkehrsmitteln,
Schulen,
Kinderbetreuungseinrichtungen,
Parkanlagen,
Einkaufszentren,
Freizeit-
und
Vergnügungsparks,
Stiegenhäusern
und
Zugängen
zu
Mehrfamilienhäusern
und
in
gemeinschaftlich
genutzten
Teilen
von
Wohnhausanlagen“
an
der
Leine
oder
mit
Maulkorb
geführt
werden
müssen.
„Hunde
mit
erhöhtem
Gefährdungspotential
und
auffällige
Hunde“
sind
an
den
genannten
Orten
immer
mit
Maulkorb
und
Leine
zu führen.
In
Klosterneuburg
gilt
auf
Grundlage
dieses
Gesetzes
auch
beispielsweise
auf
dem
Treppelweg
Leinen-
oder
Maulkorb-
pflicht.
Hinterlassenschaften
Seit
2015
überwachen
eigene
Aufsichtsorgane
das
Wegräumen
der
Hundstrümmerl.
Sie
sind
zwischen
6
Uhr
und
20
Uhr
an
stark
frequentierten
Plätzen
unterwegs.
Verstöße
gegen
die
gesetzliche
Pflicht,
die
Exkremente
zu
beseitigen,
werden
mit
Organstrafverfügungen
geahndet.
Die
Höhe
der
Strafe
beträgt
€
35,-.
Bitte
beachten
Sie:
Während
die
Beseitigung
der
Exkremente
durch
Aufsichtsorgane
von
der
Gemeinde
überwacht
werden
darf,
obliegt
das
Strafen
von
Verstößen
gegen
die
Maulkorb-
und
Leinenpflicht
der
Sicherheitsbehörde,
also
der
Bezirkshauptmannschaft
bzw.
der
Exekutive.
Ein
solcher
Verstoß
muss
somit
bei
der
Bezirkshauptmannschaft angezeigt werden.
Datei herunterladen: PDF Information Hundehaltegesetz, Hundeabgabegesetz (492 KB) - .PDF
(Quelle: www.klosterneuburg.at)
WICHTIG !!
Und wie sind Tiere in unserer Siedlung zu halten?
In
unserer
Kleingartensiedlung
ist
das
Halten
von
Großtieren
aller
Art z.B. Kühe, Pferde oder Schweine) verboten.
Die
Haltung
von
Kleintieren
muss
so
erfolgen,
dass
keine
Belästigung
von
anderen
Vereinsmitgliedern
und
vor
allem
der
Nachbarn
erfolgt.
Auf die Einhaltung der Ruhezeiten auch durch Tiere ist zu achten.
Das Halten von Katzen in Kleingartensiedlungen ist verboten!
Hunde
müssen
außerhalb
des
Gartens
an
der
Leine
geführt
werden
und
dürfen
nicht
auf
die
Stege
mitgenommen
werden.
Als
Hundebesitzer
haben
sie
auch
dafür
Sorge
zu
tragen,
dass
ihr
Vierbeiner die Wege und Straßen nicht verunreinigt.