Copyright KGV Strandbadsiedlung 2013
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Anhang zum Mitgliedsbuch KATASTROPHENPLAN BEI HOCHWASSER 1. Geltungsbereich Gesamtes Gebiet des Vereines Strandbadsiedlung Klosterneuburg 2. Ansprechpartner Im    Katastrophenfall    wird    eine    Telefon-Hotline    eingerichtet,    die    im Schaukasten   ersichtlich   sein   wird,   außerdem   steht   die   Email-Adresse des   Vereines      strandbadsiedlung@aon.at    zur   Verfügung.   Aktuelle   Infos gibt es auch auf der Homepage des Vereins 3. Stege/Boote * Boote    sind    AUSNAHMSLOS     spätestens    bei    einem    Pegelstand Korneuburg   5.10   m   steigend   von   den   Stegen   zu   entfernen   und   z.B. auf den Parzellen der Besitzer zu sichern. * Bei    Gefährdung    der    Stege    –Gefahr    in    Verzug-    können    nicht abgehängte    Boote    von    der    Feuerwehr    entfernt    bzw.    abgezwickt werden. * Nach     Rückgang     des     Hochwassers     sind     auf     Straßen     oder öffentlichen    Plätzen    nicht    mit    dem    Wasser    rückgeführte    Boote umgehend   zu   entfernen,   um   die   Durchfahrt   der   Einsatz-   und/oder Reinigungsfahrzeuge nicht zu behindern. 4. Fahrverbot Nach    Rückgang    des    Hochwassers    ist    der    Vorstand    berechtigt    ein generelles   oder   teilweises   Fahrverbot   in   der   Siedlung   zu   verhängen,   um die           notwendigen           Reinigungsmaßnahmen           und           sonstigen Aufräumungsarbeiten   durchführen   zu   können.   Das   Fahrverbot   ist   von ALLEN       einzuhalten.      Die      Aufhebung      des      Fahrverbotes      erfolgt ausnahmslos durch den Vorstand! 5. Lagerplätze Ablagerungsmöglichkeiten    für    Sperrmüll,    Schlamm    etc.    werden    am Lageplan     der     Siedlung     (gelbe     Tafel     bei     Einfahrt)     –analog     der Vorgangsweise des Bundesheeres bei Hochwasser 2013 - gekennzeichnet. 6. Allgemeines Den   Anweisungen   der   Hilfskräfte   (Feuerwehr,   Bundesheer,   Rotes   Kreuz etc.)    ist    unbedingt    Folge    zu    leisten,    außerdem    dürfen    sie    in    ihrer Tätigkeit in keiner Weise behindert werden. Wir    erwarten,    dass    sich    Mitglieder    und    Besucher    an    alle    Punkte    des Hochwasser-Katastrophenplanes      halten,      damit      der      Vorstand      nicht gezwungen ist,  entsprechend der Satzungen vorzugehen. Der Vereinsvorstand