Copyright KGV Strandbadsiedlung 2013
Anhang zum Mitgliedsbuch
KATASTROPHENPLAN BEI HOCHWASSER
1.
Geltungsbereich
Gesamtes Gebiet des Vereines Strandbadsiedlung Klosterneuburg
2.
Ansprechpartner
Im
Katastrophenfall
wird
eine
Telefon-Hotline
eingerichtet,
die
im
Schaukasten
ersichtlich
sein
wird,
außerdem
steht
die
Email-Adresse
des
Vereines
strandbadsiedlung@aon.at
zur
Verfügung.
Aktuelle
Infos
gibt es auch auf der Homepage des Vereins
3.
Stege/Boote
*
Boote
sind
AUSNAHMSLOS
spätestens
bei
einem
Pegelstand
Korneuburg
5.10
m
steigend
von
den
Stegen
zu
entfernen
und
z.B.
auf den Parzellen der Besitzer zu sichern.
*
Bei
Gefährdung
der
Stege
–Gefahr
in
Verzug-
können
nicht
abgehängte
Boote
von
der
Feuerwehr
entfernt
bzw.
abgezwickt
werden.
*
Nach
Rückgang
des
Hochwassers
sind
auf
Straßen
oder
öffentlichen
Plätzen
nicht
mit
dem
Wasser
rückgeführte
Boote
umgehend
zu
entfernen,
um
die
Durchfahrt
der
Einsatz-
und/oder
Reinigungsfahrzeuge nicht zu behindern.
4.
Fahrverbot
Nach
Rückgang
des
Hochwassers
ist
der
Vorstand
berechtigt
ein
generelles
oder
teilweises
Fahrverbot
in
der
Siedlung
zu
verhängen,
um
die
notwendigen
Reinigungsmaßnahmen
und
sonstigen
Aufräumungsarbeiten
durchführen
zu
können.
Das
Fahrverbot
ist
von
ALLEN
einzuhalten.
Die
Aufhebung
des
Fahrverbotes
erfolgt
ausnahmslos durch den Vorstand!
5.
Lagerplätze
Ablagerungsmöglichkeiten
für
Sperrmüll,
Schlamm
etc.
werden
am
Lageplan
der
Siedlung
(gelbe
Tafel
bei
Einfahrt)
–analog
der
Vorgangsweise des Bundesheeres bei Hochwasser 2013 - gekennzeichnet.
6.
Allgemeines
Den
Anweisungen
der
Hilfskräfte
(Feuerwehr,
Bundesheer,
Rotes
Kreuz
etc.)
ist
unbedingt
Folge
zu
leisten,
außerdem
dürfen
sie
in
ihrer
Tätigkeit in keiner Weise behindert werden.
Wir
erwarten,
dass
sich
Mitglieder
und
Besucher
an
alle
Punkte
des
Hochwasser-Katastrophenplanes
halten,
damit
der
Vorstand
nicht
gezwungen ist, entsprechend der Satzungen vorzugehen.
Der Vereinsvorstand